Campingplatzverwaltung
Fa. M.Prosch | 15741 Bestensee | Motzener Str. 68 | info@camping-bestensee.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietobjekte – Campingplatzverwaltung
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienzimmern, Wohnwagen, Mobilheimen zur Beherbergung.
- Geltungsbereich: Eine Weitervermietung ist ausgeschlossen.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dieses vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluß,-partner,-haftung; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Campingplatzverwaltung zustande. Der CpV. steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind die Campingplatzverwaltung (CpV.) und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der CpV. gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Die CpV. ist verpflichtet, die vom Kunden gemietete Mietsache bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Mietsache und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden, bzw. vereinbarten Preise der CpV.zu zahlen. Das gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen der CpV. an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Rechnungen der CpV. sind sofort fällig. Ausnahmen sind gesondert zu vereinbaren (schriftlich). Bei Zahlungsverzug ist die CpV. berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
- Die CpV. ist berechtigt, bei Vertragsabschluß eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung und die Zahlungsweise, Zahlungstermine können schriftlich im Vertrag vereinbart werden.
Rücktritt des Kunden
- Ein Rücktritt des Kunden vom geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der CpV.. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Sofern zwischen Kunden und CpV. ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlung- oder Schadensersatzansprüche der CpV. auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der CpV. ausübt.
- Der CpV. steht es frei, den ihr entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.
Rücktritt der Campingplatzverwaltung vom Vertrag
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die CpV. in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich vereinbarten Mietsache vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der CpV. auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der CpV. gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die CpV. ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
- Ferner ist die CpV. berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, z.B.:
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- höhere Gewalt oder andere von der CpV. nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- falsche Angaben bewußt durch den Kunden gemacht werden ( zu Personen und Nutzung der Mietsache )
- das die CpV. begründeten Anlaß hat, daß gegen bestehende Verhaltensnormen, bzw. die Campingplatzordnung verstoßen wird.
- Bei berechtigtem Rücktritt der CpV. entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Mietsache
- Die vertraglich vereinbarte Mietsache steht dem Kunden ab 13.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
- Am vereinbarten Abreisetag ist die Mietsache bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die CpV. über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Mietsache bis 18.00 Uhr 50% des Übernachtungspreises in Rechnung stellen.( ab 18.00 Uhr 100% )